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Meine Verkaufszahlen kenne ich. Wie erstelle ich daraus die Meldungen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Die Antwort: Nutzen Sie meinen interaktiven Excel-Rechner dafür. Sie müssen dort nur eingeben:

  1. Welche Artikel wie oft nach Deutschland verkauft wurden.
  2. Welche Verpackungsmaterialien pro Artikel anfallen.

Der Rechner berechnet aus diesen beiden Angaben automatisch die Mengen, die Sie im Verpackungsregister Lucid eintragen müssen!

Excel-Blatt „Verpackungsmaterial pro Artikel“

Hier geben Sie pro Artikel ein, welche Verpackungsart aus welchen Materialien besteht, und wieviel Gramm dieses Material pro Verkaufseinheit ausmacht. Das Beispiel im Bild heißt, dass der Artikel mit der Nummer „2“ eine Serviceverpackung hat, die zu 464 Gramm aus Getränkekartonverpackungen, und zu 180 Gramm aus Eisenmetallen besteht. Sie könnten diesem Artikel auch noch eine dritte Zeile hinzufügen, die als Versandverpackungen Papier/Pappe/Karton mit 300 Gramm hat. Das tragen Sie für alle Artikel ein.

Excel-Blatt „Verkäufe nach Deutschland“

In dieses Arbeitsblatt kopieren Sie eine Liste aller Verkäufe, beispielsweise aus Ihrem Warenwirtschaftssystem. Pro Artikelnummer und Datum geben Sie einfach an, wie oft der Artikel verkauft wurde. Wenn ein Artikel an einem Tag mehrfach vorkommt, ist das auch ok. Natürlich sollten Sie Rücksendungen/Gutschriften/Retouren von diesen Zahlen abziehen. Wenn Sie die Daten nicht tagesgenau haben, können Sie sich in dem Monat einfach einen beliebigen Tag aussuchen.

Auswertung (Meldung)

Sobald Sie die Daten in den ersten beiden Arbeitsblättern eingetragen haben, müssen Sie nur noch folgende Knöpfe drücken, aus denen dann automatisch die Meldung erstellt wird:

Dann warten Sie einige Sekunden, und schon sind die Zahlen für die Meldung fertig berechnet.

Arten von Verpackung

Zunächst sollten Sie für jeden Artikel festhalten, welche Arten von Verpackung er hat, und aus welchen Materialien diese bestehen. Es ist wichtig, die Verpackungsarten bereits bei der Erfassung voneinander zu trennen, da je nach Kunde und Produkt unterschiedliche Verpackungsarten systembeteiligungspflichtig sind oder nicht. Beispielsweise müssen die Versand- und Transportverpackungen nicht immer gemeldet werden, die Verkaufsverpackungen hingegen schon. Die Zentrale Stelle unterscheidet zwischen folgenden fünf Arten von Verpackung (Quelle):

  • Serviceverpackungen: Serviceverpackung ist eine Verpackung, die erst beim Letztvertreiber mit Ware befüllt wird, um die Übergabe an den privaten Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Typische Beispiele sind Brötchentüten, Fleischerpapier, Schalen für Pommes Frites, Coffee-to-go-Becher oder Tüten für Obst und Gemüse. Hier – und nur hier – darf derjenige, der diese Verpackungen erstmals mit Ware befüllt in Verkehr bringt
    (z. B. Bäcker, Fleischer, Imbiss, Café oder Händler), die Verpackung bereits mit der Systembeteiligung kaufen.
  • Transportverpackungen: Unter Transportverpackung sind die Verpackungen zu verstehen, welche die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden und die typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind.
  • Umverpackungen: Umverpackungen fassen eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten zusammen und werden in dieser Form dem Endverbraucher angeboten. Alternativ dienen sie zur Bestückung der Verkaufsregale. Als Beispiel ist hier die Verpackung zu nennen, die Flaschen als sogenannte „Träger“ zusammenfasst.
  • Verkaufsverpackungen: Eine Verkaufsverpackung ist ein aus beliebigen Materialien hergestelltes Erzeugnis zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren. Sie werden typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten. Hierzu zählen auch Serviceverpackungen und Versandverpackungen sowie alle Bestandteile der Verpackung sowie Packhilfsmittel, wie z. B. Etiketten, Aufhänghilfen, Verschlüsse.
  • Versandverpackungen: Eine Versandverpackung ermöglicht oder unterstützt den Versand von Waren an den Endverbraucher. Das gesamte Verpackungsmaterial inklusive des Füllmaterials, welches im Rahmen der Übergabe bzw. Übersendung an den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird und dort zur Entsorgung anfällt, gilt als Versandverpackung und ist systembeteiligungspflichtig.

Verpackungs-Materialien

Für jede der oben genannten Verpackungsarten müssen Sie nun für jeden Artikel festlegen, aus welchen Materialien diese bestehen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Kategorisierung der Materialien genau nach den richtigen Definitionen erfolgt. Der Grüne Punkt beispielsweise unterscheidet in seinen AGB zwischen folgenden Materialien:

  • Glas: Hohlglas, getrennt nach Farben weiß, grün, braun, mit Deckeln, restentleert. Füllgutrest max. 10% des Netto-Verpackungsgewichtes.
  • Papier/Pappe/Karton: Frei von mehr als 1% papierfremden Bestandteilen und produktionsschädlichen Papieren und Pappen (z.B. Wachs-, Paraffin-, Bitumen-, Ölpapiere oder -pappen; nassfeste imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen). Papier ist ein flächiger, im Wesentlichen aus Fastern meist pflanzlicher Herkunft bestehender Packstoff. Pergament-, Pergamentersatz-, Pergamin- und Wachspapier werden dem Papier zugeordnet.
  • Weißblech: Mit Restanhanftungen, aber restentleert. Füllgutreste max. 10% des Netto-Verpackungsgewichtes.
  • Aluminium, sonstige Metalle: Kartuschen, Dosen, Tuben, Folien etc. aus Aluminium, restentleert. Füllgutreste max. 10% des Netto-Verpackungsgewichtes.
  • Kunststoffe: Alle Mischkunststoffe außer die unter c1), c2) und c3) genannten Materialfraktionen. Mit Restanhaftungen, aber restentleert. Füllgutreste max. 10% des Netto-Verpackungsgewichtes.
  • PE-Folie: Bedruckung nicht mehr als 3% der Fläche, ohne Klebestreifen; nur stoffgleiche Aufkleber (z.B. PE-Folie/PE-Aufkleber), Foliensäcke rückstandsfrei ohne Kontaminierung
  • EPS (Styropor): Weiß, sauber, ohne Beklebung, ohne anhaftenden Geruch. Getrennt nach EPS-Formteilen (Styropor) und Loose-Fill (Chips).
  • PET: Hohlkörper, restentleert, Füllgutreste max. 10% des Netto-Verpackungsgewichtes
  • Kunststoffverbundverpackungen (LPB): Getränkekartons, restentleert, Füllgutreste max. 10% des Netto-Verpackungsgewichtes
  • Sonstige Verbunde
  • Naturmaterialien: Naturkautschuk, Baumwolle, Jute, Leinen, Wolle, Holz, Kork, Keramik, Porzellan, Steingut, Steinzeug, Ton

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei diesem Rechner um eine „einfache“ Variante der Berechnung handelt, ohne Berücksichtigung diverser Faktoren (z.B. Art der Kunden oder Art des einzelnen Produkts), die die Berechnung noch etwas komplizierter machen können. Für individuelle Beratung können Sie mich gerne persönlich beauftragen. Bei der Automatisierung der Meldungen aus Ihrem ERP-System heraus kann ich Sie gerne unterstützen.

Fabian Shirokov – data4success